Allgemeine Geschäftsbedingungen der RKH Akademie

Allgemeines:

Die Fortbildungsveranstaltungen finden an verschiedenen Standorten der Regionalen Kliniken Holding RKH GmbH statt. Die jeweiligen Veranstaltungsorte sind im Programm ausgewiesen.

1. Anmeldung, Vertragsschluss

Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt schriftlich auf einem Anmeldeformular. Sofern die RKH Akademie nicht ausdrücklich die Belegung von Teilveranstaltungen zulässt, kann die Anmeldung nur für Veranstaltungen insgesamt erfolgen. Das Seminar bzw. die Weiterbildung hat die im aktuellen Programm genannte feste Dauer bzw. Laufzeit. Veranstaltungen, welche aus mehreren Teilen bestehen, enden erst mit erfolgter Durchführung des letzten Teils. Bei Teilnehmer beschränkten Veranstaltungen erfolgt mit Berücksichtigung zur Teilnahme nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung. Mit Zugang der Teilnahmebestätigung in Schriftform kommt der Vertrag zustande und der Teilnehmer erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

2. Zahlung, Fälligkeit, Verzug

Der Teilnehmer verpflichtet sich - soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden - zur fristgerechten Zahlung der Gebühren.

Die Gebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die lt. Rechnungsstellung fällig sind. Befindet sich der Teilnehmer mit mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte Lehrgangsgebühr sofort fällig. Die Zahlung hat unter Angabe der vollständigen Rechnungsnummer zu erfolgen.

3. Rücktritt

Der Teilnehmer kann bei Seminaren bis zu 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Es entstehen in diesem Fall keine Gebühren. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Wenn eine Absage für ein gebuchtes Seminar kurzfristiger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei dem Veranstalter eingeht, ist die volle Gebühr zu entrichten.

Der Teilnehmer kann bei Weiterbildungen bis zu 5 Wochen vor Weiterbildungsbeginn ohne Angaben von Gründen zurücktreten. In diesem Fall fallen keine Gebühren an. Der Rücktritt nach diesem Zeitpunkt erfolgt gegen Zahlung folgender Gebühren:

  • ab 5 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 30% der Kursgebühr
  • ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 40% der Kursgebühr
  • ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% der Kursgebühr
  • ab 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn 100% der Kursgebühr

Bei Veranstaltungen, welche eine feste Laufzeit über 6 Monate haben, wird bei einem Rücktritt ab 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn die 100%ige Kursgebühr auf die auf 6 Monate entfallende Gebühr zeitanteilig reduziert. Die anfallende Gebühr beträgt jedoch mindestens 50% der Kursgebühr. Maßgebender Zeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der RKH Akademie. Der Teilnehmer wird sowohl bei Seminaren als auch bei Weiterbildungen von seiner Zahlungsverpflichtung befreit, wenn er mit Zustimmung der RKH Akademie einen Ersatzteilnehmer stellt. Die RKH Akademie wird die Zustimmung nur dann verweigern, wenn dem Ersatzteilnehmer die Zugangsvoraussetzungen oder die persönliche Eignung fehlen.

Hat sich ein Teilnehmer für eine Bildungsmaßnahme angemeldet, für den die Anerkennung nach SGB III beantragt wurde oder in dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei Ablehnung der Förderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht. 

4. Kündigung

Der Teilnehmer kann den Vertrag über die Teilnahme an dem Seminar bzw. an der Weiterbildung nur aus triftigen Gründen kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgebender Zeitpunkt ist der Eingang der Kündigungserklärung bei dem Veranstalter (RKH Akademie). Seminare bzw. Weiterbildungen mit einer festen Laufzeit unter 6 Monate sind nicht ordentlich kündbar. Teilnehmer, die eine Förderung nach SGB III erhalten, können jedoch zum Zweck der Arbeitsaufnahme eine geförderte Bildungsmaßnahme ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

Der Teilnehmer kann bei Bildungsmaßnahmen, die länger als 6 Monate dauern, vom Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten halbjahres kündigen. Danach ist eine Frist von 6 Wochen jeweils zum Quartalsende einzuhalten. Für Maßnahmen in Abschnitten, die kürzer als drei Monate sind, ist eine Kündigung zum Ende eines jeden Abschnitts möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt unberührt.

Änderungen in den Aus-, Fort- oder Weiterbildungsinhalten, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen nicht zur Kündigung. Die RKH Akademie kann aus wichtigen Gründen, wie z.B. nachhaltige Störungen oder Urheberrechtsvereltzungen durch Teilnehmer, fristlos kündigen.

Die RKH Akademie behält sich vor, den Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen, wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilnehmer nicht erreicht werden kann oder nach erfolgloser Abmahnung bei Verstößen gegen die Hausordnung. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig für den bereits erfolgten Lehrgang zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet.

5. Urheberrechte

Alle Rechte, auch die der Übersetzung des Nachdrucks und der Vervielfältigung der vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Veranstaltungsunterlagen  oder Teilen davon, behält sich der Veranstalter vor, sofern keine anderen Angaben gemacht werden. Kein Teil der Veranstaltungsunterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters oder der entsprechenden Hersteller in irgendeiner Form (Fotokopie, Mikrofilm, elektronische Verfahren), auch nicht zum Zwecke der eigenen Unterrichtsgestaltung, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden. Im Rahmen der Veranstaltunge gestellte Software darf weder entnommen, noch ganz oder teilweise kopiert, veränder oder gelöscht werden. Im Besonderen gelten die Copyright-Bestimmungen der Hersteller. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Veranstalter Schadenersatzforderungen vor.

6. Absage von Lehrveranstaltungen

Die RKH Akademie hat das Recht, Veranstaltungen oder Lehrgänge vor Beginn wegen ungenügender Teilnehmerzahl oder bei Folgen höherer Gewalt abzusagen. Bereits gezahltes Entgelt wird zurückerstattet.

7. Dozenten-/Trainerwechsel, Wechsel des Veranstaltungsortes

Soweit das Gesamtkonzept der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel von Dozenten/Trainern, Verschiebungen des Ablaufplanes oder Änderung des Veranstaltungsort weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts.

8. Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Unberührt davon bleibt die Haftung für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für welche der Veranstalter selbst und für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen stets haftet.

9. Hausordnung

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Hausordnung einzuhalten, den Anweisungen der Mitarbeiter des Veranstalters bzw. der Lehrgangsleitung Folge zu leisten sowie regelmäßig an den Veranstaltungen teilzunehmen.

10. Unwirksame Klauseln

Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen davon unberührt.

11. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

12. Datenschutz

Die Daten des Teilnehmers werden ausschließlich im Rahmen der Veranstaltungsabwicklung gespeichert und verwendet. Es sei denn, der Teilnehmer hat sich mit seiner Unterschrift damit einverstanden erklärt, dass seine Daten für künftige Veranstaltungen verwendet werden dürfen.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Ludwigsburg.