Weiterbildung Notfallpflege

Die Weiterbildungsmaßnahme Notfallpflege qualifiziert für Tätigkeiten und Arbeitsbereiche aus dem Pflege- und Funktionsdienst von klinischen Notaufnahmen und Notfallbereichen. Im Zentrum der Weiterbildung stehen die Ersteinschätzung und Versorgung von akut oder kritisch erkrankten Patienten, die Arbeit im Aufnahmebereich oder Schockraum, Wundversorgung und Akutdiagnostik, Überwachung der Notfallpatienten sowie Organisation und Strukturierung einer Zentralen Notaufnahme.

Hier finden Sie alle Informationen zur Weiterbildungsmaßnahme.

Weiterbildung und Tätigkeitsfeld

Der Arbeitsbereich der klinischen Notfallpflege ist vielseitig und abwechslungsreich. Die Notaufnahmen, Notfallbereiche oder ZNAs dienen dem Akutpatienten als Anlaufstelle und den Rettungsdiensten als Eintrittspforte in das Krankenhaus. In der ZNA (Zentrale Notaufnahme) arbeiten zahlreiche Berufsgruppen eng zusammen, um eine optimale Patientenversorgung zu erreichen. Pflegerische Versorgung im Umfeld von Akutversorgung, Medizintechnik, verschiedenen medizinischen Disziplinen und Fragestellungen erfordert erweiterte Kenntnisse der Fachgebiete, der Diagnostik und Behandlungsmethoden.

Die Weiterbildung Notfallpflege soll die Teilnehmer mit den Tätigkeiten in und rund um die ZNA vertraut machen und sie qualifizieren diese patienten- und prozessorientiert durchführen zu können. Theoretische Kenntnisse, praktische Umsetzung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen werden durch erfahrene Dozenten und Praxisanleiter vermittelt. Hierbei erwerben die Teilnehmer erweiterte fachliche Kompetenzen und erschließen sich zusätzliche personale sowie soziale Kompetenzen aus den Themen der Bezugswissenschaften und angewandten Skills-Trainings.

Auszüge aus den Weiterbildungsinhalten:

  • die sach- und fachkundige Durchführung der geplanten Überwachungs- und Notfallpflege sowie die Mitwirkung bei der kontinuierlichen Überwachung und Durchführung der Behandlungsmaßnahmen bei Patienten mit akuten Störungen der elementaren Vitalfunktionen.
  • die Mitwirkung bei Wiederbelebungsmaßnahmen einschließlich künstlicher Beatmung und externer Herzmassage, ggf. die selbstständige Einleitung dieser Maßnahmen bis zum Eintreffen eines Arztes.
  • die Unterstützung ärztlichen Handelns bei der Durchführung und Überwachung fachspezifischer therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen.
  • die Bereitstellung, Bedienung und Überwachung der für die Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen notwendigen Geräte sowie sachgerechter Umgang mit Instrumenten, Geräten, Produkten, Hilfsmitteln und Arzneimitteln.
  • Kommunikation, Deeskalation, Verarbeitungstechniken und Human Factors ausgerichtet auf die spezifischen Bedingungen im Handlungsfeld Notaufnahme
  • Triage – Handlungsbedarf erkennen, planen, durchführen und bewerten

Struktur und Inhalt der Weiterbildung

Die zweijährige berufsbegleitende Weiterbildung umfasst 720 Stunden theoretischen Unterricht und wird nach der Verordnung des Sozialministeriums über die Weiterbildung für Pflegeberufe in Baden-Württemberg (WVO Pflegeberufe) vom 22. Oktober 2020 durchgeführt.

 Die praktischen Einsätze erfolgen in folgenden Bereichen:

  • Notfallaufnahme (mindestens 920 Stunden)
  • Intensivstation (mindestens 260 Stunden)
  • Anästhesie (mindestens 200 Stunden)
  • Präklinische Versorgung ( mindestens 120 Stunden)

Zur Vervollständigung der praktischen Einsatzzeit werden mindestens weitere 300 Stunden auf die genannten Bereiche verteilt.

 

Unterstützung & Kooperation

Zur Durchführung der Weiterbildung Notfallpflege wurde ein Weiterbildungsverbund gegründet. Teilnehmer der Kooperation sind führende Kliniken der Region, die sich gemeinsam für die Mitarbeiterqualifikation der ZNA Bereiche engagieren.

Die beteiligten Kliniken im Verbund:

  • RKH Regionale Kliniken Holding und Services GmbH
  • Kreiskliniken Reutlingen
  • Klinikum Stuttgart
  • Bundewehrkrankenhaus Ulm
  • Zollernalbklinikum Balingen

Die Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme findet an einer Bildungseinrichtung in Reutlingen statt.

Voraussetzungen und Anmeldung

Die Weiterbildung richtet sich an Pflegende mit folgender Voraussetzungen:

  • die Berufserlaubnis nach §1 Gesetz über die Pflegeberufe
  • mindestens einjährige Berufserfahrung und aktuelle berufliche Tätigkeit in der Gesundheits- und Krankenpflege oder in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege nach Beendigung der Ausbildung (davon mindestens sechs Monate in der Kinderintensivpflege)

Für die Bewerbung benötigen Sie:

  • kurzes formloses Anschreiben (bitte geben Sie Ihren beschäftigungsumfang an)
  • Lebenslauf mit Lichtbild
  • Kopie Urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung
  • Kopie Abschlusszeugnis der Berufsausbildung

Kursbeginn: auf Anfrage

Bitte wenden Sie sich derzeit über Ihre Vorgesetzten/Pflege- oder Funktionsleitung an uns über info.akademie(at)rkh-gesundheit.de.

Praxisanleitung

Die Weiterbildung wird in den Kliniken durch strukturierte Trainings und Praxisanleitungen unterstützt und durchgeführt.